Bernie Ecclestone in BILD: „Aber eigentlich finde ich dieses kapitalistische System gut.“

Der schlitzohrige Starverkäufer der Formel 1, der oft in München müde aussehende Bernie Ecclestone, hat diese Woche dann diese leidige Geschichte für sich ganz smart regeln können. Kaum war er in London gab es ein Interview mit BILD. Eine Passage des Frage-und Antwort-Spiels lief so:

,,75 Millionen Euro! Ist das nicht ein bisschen viel Geld, wenn man sich unschuldig fühlt?“

Der 83-Jährige Selfmade Sportfunktionär mit dem Geldmaschine Talent:

,,So laufen die Dinge nun mal in Deutschland. Es ist sicher ein wenig unglücklich, so viel Geld zu bezahlen. Aber noch unglücklicher ist es, das Geld nicht zu haben. Aber eigentlich finde ich dieses kapitalistische System gut.“

Traveler Digital Camera

Ecclestone fand nicht nur Beifall für seinen Deal. Eine der besten Deutschen Sportwebsiten, sportspool.tv, merkt im Kommentar von Fred Kowasch an:

,,Die FAZ erinnert die Verfahrenseinstellung im Fall Ecclestone an Klassenjustiz, die SZ vergleicht ihn gar mit dem katholischen Ablasshandel vor 500 Jahren. Fakt ist: den Formel 1 – Chef kratzen die 100 Millionen Dollar nicht. Und: die Münchener Justiz ist erneut bis auf die Knochen blamiert. Was sind das für Staatsanwälte, deren Ermittlungsergebnisse vor Gericht derart in sich zusammen brechen? Was für ein Gericht, dass nicht weiterverhandeln lässt? Denn der Vorwurf der Beamtenbestechung war noch längst nicht vom Tisch. „

Wie sieht eigentlich die juristische Betrachtungsweise des Falls Ecclestone aus? Der leidenschaftlich bloggende Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, wirft auf seinem law blog auch einen Blick auf den §153a der Strafprozessordnung sowie die Verteilung der von Ecclestone zu zahlenden Geldsumme.

,,Was die Verteilung des Geldes angeht, ist das Gericht frei. Die weitaus meisten Auflagen werden zu Gunsten der Staatskasse verhängt. Schon um die Kosten des Verfahrens auszugleichen, denn bei einer Einstellung kann der Angeklagte hierfür nicht zur Kasse gebeten werden. Auch eine Teilzahlung an gemeinnützige Vereine, hier ein Kinderhospiz, ist grundsätzlich üblich, sofern etwas für den guten Zweck übrig bleiben soll. Wieso das Landgericht München nur eine von 75 Millionen für diesen guten Zweck springen lässt, verstehe ich nicht ganz. Üblicherweise machen Gerichte das dann 50 : 50.“

Die Neue Zürcher Zeitung leitet eine 10er Bildstrecke mit dem Formel 1 Zampano Bernie Ecclestone so ein:

,,Bernie Ecclestone, der den Erfolg der Formel 1 begründete, hat im Prozess wegen bestechung das getan, was er zeitlebens getan hat: einen spektakulären Deal.“

Ecclestone hatte also den Deal-Muskel ständig trainiert.

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