Adidas will einstweilige Verfügung gegen Puma erwirken

Karfreitag brachte RTL den Spielfilm „Duell der Brüder – Die Geschichte von Adidas und Puma“. Die Familiengeschichte der Brüder Rudolf Dassler und Adolf Dassler wurde aufgedröselt. An jenem Abend schoss der Traffic vom Artikel Klartext von Oliver Fritsch in Sachen Adidas auf Zeit Online durch die Decke. Die berühmt-berüchtigte Google Suchmaschine leitete einen starken Besucherstrom auf meinen Sportblog Sportinsider. Dabei war der März sowieso extrem gut frequentiert Dank des WM-Kandidatenturniers in der Schachmetropole Moskau. Aber bleiben wir noch ein wenig bei Adidas und Puma. Nach dem Auftakt am Karfreitagabend mit dem eingangs erwähnten Spielfilm ging es ja 22.25 Uhr weiter mit der Dokumentation „Die Sportsfeinde von Herzogenaurach – adidas gegen Puma“.

Ein weiteres Kapitel Adidas vs. Puma gibt es diese Woche. SAZsport, die Fachzeitung für den deutschsprachigen Sporthandel, schreibt:

,,Einst war es das Duell der Brüder, jetzt ist es das Duell der Sportartikelkonzerne: Adidas will gegen Puma wegen eines Dämpfungssystems für Laufschuhe eine einstweilige Verfügung für das Puma-Modell „NRGY“ erwirken. Weil diese in erster Instanz abgelehnt wurde, entscheidet nun am Dienstag, 5. April, das OLG Düsseldorf darüber.

Im Gegenzug klagt wiederum Puma gegen Adidas. Stein des Anstoßes ist das Laufschuhmodell „Boost“ von Adidas, das 2013 auf den Markt kam. Puma glaubt, dass die Drei-Streifen-Marke ein geschütztes Design verletzt. Dieses Verfahren ist derzeit in Berufung beim OLG Frankfurt und wird im Oktober fortgesetzt.

Puma entwickelte nach eigenen Angaben 2009 in Zusammenarbeit mit BASF Schuhzwischensohlen aus dem Kunststoff eTPU. Zwei Jahre später wurde diese Kooperation von Seiten BASFs beendet, woraufhin der Chemiekonzern eine Partnerschaft mit Adidas schloss.“

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